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   BSG, 15.05.2012 - B 13 R 59/12 B   

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BSG, 15.05.2012 - B 13 R 59/12 B (https://dejure.org/2012,13956)
BSG, Entscheidung vom 15.05.2012 - B 13 R 59/12 B (https://dejure.org/2012,13956)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - B 13 R 59/12 B (https://dejure.org/2012,13956)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 15.05.2012 - B 13 R 59/12 B
    4 1. Wer die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung erstrebt, muss in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnen und schlüssig darlegen, dass diese klärungsbedürftig, in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff und Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 15.05.2012 - B 13 R 59/12 B
    Dies genügt den Darlegungserfordernissen des § 160a Abs. 2 S 3 SGG nicht ansatzweise (vgl zu den Anforderungen an eine Divergenzrüge zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f mwN).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 15.05.2012 - B 13 R 59/12 B
    Diese Anforderungen, die allerdings nicht überspannt werden dürfen, sind verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG , SozR 4-1500 § 160a Nr. 12 RdNr 3 f; Nr. 16 RdNr 4 f).
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 15.05.2012 - B 13 R 59/12 B
    4 1. Wer die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung erstrebt, muss in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnen und schlüssig darlegen, dass diese klärungsbedürftig, in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff und Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN).
  • LSG Bayern, 02.05.2013 - L 5 R 263/13

    Die finanzpraktische Einschätzung einer Tätigkeit als selbstständig wegen

    Gegen die Beitragsnachforderung verfolgte die Antragstellerin zunächst vorläufigen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht Augsburg (Az.: S 13 R 59/12 ER), welcher unter dem 21.09.2012, also nach Erlass des Widerspruchsbescheides, erledigt wurde.
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